Wer eine Kleinkläranlage betreibt, hat diese nach den Festlegungen der wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu betreiben, zu warten
und zu überwachen – so sieht es der Gesetzgeber vor.
Für die Wartungsarbeiten ist vorgegeben, dass diese nur durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden dürfen. Der Umfang der durchzuführenden Arbeiten ist in der DIN 4261
Teil 4 beschrieben. Das Deutsche Institut für Bautechnik macht in ihren Zulassungen ebenfalls Vorgaben bezüglich der Wartung. Diese sind aber im Wesentlichen mit denen der DIN 4261, Teil 4 identisch und nur
anlagenspezifisch angepasst.
Wir sind ein autorisierter und zertifizierter Fachbetrieb für die Wartung von Kleinkläranlagen und bieten für alle Anlagetypen entsprechende
Wartungsverträge an. Dies gewährleistet eine dauerhafte Einhaltung der vorgeschriebenen Ablaufqualität des Abwassers.
Entsprechend der derzeit geltenden Anforderungen sind die folgenden Leistungen wesentlicher Bestandteil der Wartungsarbeiten. Der detaillierte Leistungsumfang richtet sich
jedoch nach dem jeweiligen Anlagetyp und den individuellen Vorgaben der Aufsichtsbehörde.
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